Gefährdungsbeurteilung für Gefahrstoffe in der Industrie

Die richtige Beurteilung von Gefahrstoffen in der Industrie

Gerade in kleineren Betrieben der Industrie wird die korrekte Bewertung von Risiken, die von Gefahrstoffen ausgehen, oft nicht richtig erfasst. Hier besteht häufig ein großer Informationsbedarf. Dabei sind die Branche der Industrie unterschiedlich potenziell stark durch Risiken von Gefahrstoffen belastet. Grundlage für die Bewertung der Gefahren bildet immer die vom Unternehmer durchzuführende Gefährdungsbeurteilung. Diese Gefährdungsbeurteilung hat zum Einen die Feststellung der konkreten Risiken zum Ziel, die von Gefahrstoffen ausgehen und zum Anderen die Festlegung von Maßnahmen, damit diese Risiken reduziert werden und der Umgang mit den Gefahrstoffen erleichtert wird. Dabei lassen sich Gefährdungsurteilungen einfach und umfassend anhand eines Schemas anfertigen. Die Verantwortung zur Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen obliegt dem Arbeitgeber bzw. Anlagenbetreiber. Er kann zur Durchführung der Gefährdungsbeurteilung andere befähigten Personen (extern oder intern) bestimmen. In der Regel wird die Gefährdungsbeurteilung durch die Fachkraft für Arbeitssicherheit erstellt.

Mit einem einfachen Schema zu einer vollständigen und umfassenden Gefährdungsbeurteilung

Zu den ersten Überlegungen hinsichtlich der Gefährdungsbeurteilung für Gefahrstoffe gehört die Bestimmung der Tätigkeiten, bei denen Gefahrstoffe verwendet werden bzw. bei denen es zu Berührung mit Gefahrstoffen kommen kann. Dies beinhaltet auch das Entstehen sowie das mögliche Freisetzen von Gefahrstoffen. Im Anschluss an diese Überlegungen müssen die für die Gefährdungsbeurteilung erforderlichen Informationen über die Gefahrstoffe eingeholt werden. Die Gefahrstoffe sind zudem in das Gefahrstoffverzeichnis einzutragen. Für die Informationsrecherche können mehrere Quellen dienen. Die wichtigsten Informationen können dem Sicherheitsdatenblatt entnommen werden. Dieses ist vom Hersteller der Gefahrenstoffe bereitzustellen. Die wesentlichen Informationen sind hier verzeichnet. Zum Beispiel die Eigenschaften der Stoffe und die Gefahren, die von diesen ausgehen. Sie enthalten auch Angaben über die erforderlichen Schutzmaßnahmen und das Verhalten bei möglichen Unfällen.

Feststellen der Gefährdungen für den jeweiligen Arbeitsplatz

Nachdem die erforderlichen Informationen vorliegen, muss die Situation an jedem Arbeitsplatz ermittelt und bewertet werden. Dies schließt insbesondere die Beurteilung der Gefahren inhalativer, dermaler und physikalisch-chemischer Natur ein. Nach der Feststellung der Risiken und Gefährdungen müssen die zu treffenden Maßnahmen festgelegt werden, die diese Gefahren ausschließen bzw. minimieren können. Neben der Festlegung der entsprechenden Maßnahmen muss es immer wieder zu einer Prüfung ihrer Wirksamkeit kommen. Ggf. kann es deshalb zu einer Änderung der Maßnahmen bzw. einer Neuplanung kommen. Nach der Durchführung der Maßnahmen sind die Gefährdungsbeurteilungen sicher zu dokumentieren. Nach einer geeigneten Zeit sind die Maßnahmen und die Gefährdungsbewertungen auf ihre Wirksamkeit bzw. Aktualität zu prüfen und eventuell zu ergänzen.

 

 

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