
Was ist ein Gefahrstoffbeauftragter im Unternehmen
Sobald ein Unternehmen Gefahrgüter, die laut der Gefahrgutverordnung so zu kennzeichnen sind, befördern möchte, muss das Unternehmen Pflichten zu dieser Beförderung erfüllen. Zu diesen Pflichten zählt die Beauftragung eines Gefahrgutbeauftragten. Der Gefahrstoffbeauftragte ist eine vom Unternehmen bestimmte Person mit fachkundigen Kenntnissen. Diese Person erfasst und beurteilt die Gefährdungen im Umgang mit Gefahrstoffen. Zusätzlich steht ein Gefahrstoffbeauftragter dem Unternehmen als beratende Person zur Seite.
Aufgaben und Verantwortungen eines Gefahrstoffbeauftragten
Laut des § 6 der Gefahrstoffverordnung ist der Arbeitgeber bzw. das Unternehmen dazu verpflichtet festzustellen, ob die Beschäftigten des Unternehmens Tätigkeiten mit Gefahrstoffen ausüben. Oder ob bei der ausgeübten Tätigkeit Gefahrstoffe entstehen.
Verfügt der Arbeitgeber oder das Unternehmen nicht über ausreichend Kenntnisse zur eigenständigen Durchführung der Gefährdungsbeurteilung, muss er sich eine fachkundige Person holen. Um die fachkundige Durchführung der Beurteilung zu gewährleisten, kann ein Unternehmen sich einen Gefahrstoffbeauftragten holen oder das Unternehmen kann einen Mitarbeiter dazu ernennen lassen. Zu den wichtigen und zentralen Aufgaben des Gefahrstoffbeauftragten zählt vor allem, dem Unternehmen bei Fragen im Umgang mit Gefahrstoffen zu beraten und eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen.
Um diesen Aufgaben gerecht zu werden, ist es wichtig eine fachkundige Ausbildung bzw. ausreichend fachkundiges Wissen zu besitzen. Um diesen Aufgaben gerecht zu werden, sollte ein Gefahrstoffbeauftragter folgende Kenntnisse besitzen:
- sicherer Umgang mit Gefahrstoffen
- technische Regeln für Gefahrstoffe
- Verhalten und Maßnahmen bei Unfällen
- Betriebsanweisung und Sicherheitsdatenblatt
- Lagerung und innerbetrieblicher Transport von Gefahrstoffen
- Kennzeichnung
- Vorgaben des Chemikalienrechts (GHS, REACH)
Die Funktionen eines Gefahrgutbeauftragten kann übernommen werden von
- von einem Mitarbeiter des Unternehmens
- von einer Unternehmensunabhängigen Person
- vom Betriebsinhaber selber
Die Aufgaben des Gefahrgutbeauftragten umfassen:
- Überwachung der Einhaltung der Gefahrgutvorschriften
- Beratung des Unternehmens bei allen Fragen
- Sicherstellung, dass im Falle eines schwereren Unfalls
- Überprüfung des Vorgehens des Unternehmens hinsichtlich verschiedener Tätigkeiten
- Überwachung der Einhaltung der Gefahrgutvorschriften