Was bedeutet die Muster-Industriebaurichtlinie und was man dabei beachten muss
Brandschutz ist ein wichtiges Thema, vor allem die Vorbeugung von Bränden in Industriegebäuden sollte ein Thema sein, welchem eine hohe Bedeutung zuteil kommt. Unternehmen, die ein Industriegebäude besitzen, sollten deswegen besonderen Wert auf Brandschutz legen. Der Brandschutz besteht nicht nur aus der Bereitstellung eines Feuerlöschers, sondern Unternehmen sind laut den Verordnungen dazu verpflichtet Brandschutzhelfer und diverse andere Brandschutzmaßnahmen in einem Unternehmen zu führen. Dazu gehören auch, die regelmäßigen Schulungen der Mitarbeiter und die Durchführung von Brandschutzübungen. Damit ein Brandschutz in Industriegebäuden an den richtigen Stellen vorgenommen wird und gleichzeitig beim Bau neuer Gebäude an den Bandschutz gedacht wird, hat die Regierung die MusterIndustriebaurichtlinien erneuert.
Was regelt die Muster Industriebaurichtlinie?
Neben der EU musste auch die AREBAU der Neuerung dieser Richtlinien zustimmen. Nachdem das nun geschehen ist, regeln die Muster-Industriebaurichtlinien was in neu gebauten Industriegebäuden für den baulichen Brandschutz vorhanden sein muss. Damit ist die Richtlinie eine Regelung für Architekten, Brandschutzplaner und -Sachverständige, Ingenieure, staatliche Bauaufsichten und Unternehmen. Schulungen zu diesem Thema finden sie bei hdt-essen.de. Die alte Fassung zu diesen Richtlinien galt ganze 14 Jahre, bevor nun eine neue Regelung aufgesetzt wurde und ab sofort in Kraft ist.
Was ist bei den neuen Regelungen zu beachten?
Was bis her bei Regelbauten immer noch etwas unklar schien, ist durch die neuen Regelungen nun klar abgedeckt und aufgedeckt. Vor allem wie die Bemessung der Rauchschutzsysteme vorzunehmen ist, wird durch die neue Muster Industriebaurichtlinie genau vorgeschrieben. So haben Unternehmen und Planer eine genaue Vorstellung, wie der Brandschutz in einem Unternehmen auszusehen hat. Außerdem bedeutet diese neue Aufsetzung der Muster-Industriebaurichtlinie mehr Sicherheiten für Unternehmen und die Bauherren, sowie eine verbesserte Entscheidungsrichtlinie. Das kommt auch den zuständigen Behörden zu gute. In zahlreichen Bereichen der neuen Fassung wurden Neuerungen und Details vorgenommen, die unter anderem die oben beschriebenen Vorteile ermöglichen.
Die neuen Mindestvorgaben für den Rauchschutz
Die DIN 18230-1 „Baulicher Brandschutz im Industriebau“ wurde bereits 2011 verändert, aus diesem Grund wurde auch eine Änderung der generellen Fassung der Muster-Industriebaurichtlinie notwendig. Bei der Novellierung wurde vor allem auch der Bereich Entrauchung berücksichtigt und verbessert. Eine dieser Anforderungen besagt, dass bei Lagerräume mit 200 Quadratmeter und mehr Grundfläche im Brandschutzfall ab sofort die Möglichkeit gegeben sein muss diese zu entrauchen. Das lässt sich am einfachsten durch ein natürliches Rauchabzugsgerät gewährleisten. Planer und Unternehmen sollten sich also mit den neuen Richtlinien genauer auseinandersetzen, um alle Neuerungen genau überblicken zu können und um zu wissen wo genau etwas im Unternehmen und in den Industriegebäud