Brandschutz im Unternehmen

Was hat der Unternehmen beim Brandschutz zu beachten?

Brandschutz-im-UnternehmenDie Gefahr durch einen Brand betrifft jeden – ob zu Hause, in der Öffentlichkeit oder am Arbeitsplatz. Im Rahmen seiner Gesamtverantwortung für den Arbeitsschutz und die Betriebssicherheit im Unternehmen, hat der Arbeitgeber zahlreiche Vorkehrungen zu treffen, die den Brandschutz betreffen. Gesetzgeber und Berufsgenossenschaften haben verschiedene organisatorische, bauliche, abwehrende und technische Maßnahmen vorgegeben, die dem vorbeugenden Brandschutz dienen. Bereits beim Bau eines Gebäudes gibt es bauordnungsrechtliche Brandschutzvorgaben. So wird für gewisse Sonderbauten von dem Bauherr unter anderem ein Brandschutzkonzept verlangt.

Der Brandschutz als Teil des Arbeitsschutzes

Der Unternehmer ist im besonderen Maße verpflichtet, Gesundheitsgefahren von seinen Mitarbeitern fern zu halten. Dies gilt natürlich auch für die Gefahren, die von einem Brand im Unternehmen ausgehen. Nach dem Arbeitsschutzrecht muss der Arbeitgeber – in Anbetracht der Art des Unternehmens und der Anzahl der Personen, die sich dort aufhalten – Maßnahmen treffen, die der Brandbekämpfung dienen. Für einen Notfall muss er zudem für die erforderliche Verbindung zu den Stellen sorgen, die für die Brandbekämpfung zuständig sind.

Der Brandschutzbeauftragte im Unternehmen

Der Unternehmer wird einen Teil dieser umfangreichen Aufgaben an den Brandschutzbeauftragten übertragen. Der Brandschutzbeauftragte, der vom Unternehmer zu bestellen ist, hat zudem die Aufgabe, den Arbeitgeber und die Führung des Unternehmens in Fragen des betrieblichen Brandschutzes zu beraten. Der Brandschutzbeauftragte hat sich typischerweise um das Brandschutzkonzept und um seine Einhaltung zu kümmern. Er aktualisiert und entwirft Brandschutzordnungen und überwacht die Montage und Instandhaltung von Anlagen im Betrieb, die dem Brandschutz dienen. Der Brandschutzbeauftragte kann ein Mitarbeiter des Betriebes sein oder als externe Person bestellt werden. Brandschutz im Unternehmen ist nicht zuletzt auch eine versicherungstechnische Angelegenheit. Für den Abschluss einer Feuerversicherung muss der Unternehmer mit Vorgaben der Versicherung hinsichtlich des Brandschutzes rechnen – zum Beispiel die Vorlage des Brandschutzkonzeptes.

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